Finanzierung Zahnarztkosten

In der Zahnmedizin ist die Bandbreite der möglichen Therapien sehr groß – Das Thema „Finanzierung Zahnarztkosten“ ist für viele Patienten sehr wichtig. Genauso groß ist die Bandbreite des möglichen finanziellen Aufwands. Es liegt uns am Herzen, die möglichen Kosten transparent zu halten. Daher entscheiden unsere privat und gesetzlich versicherten Patienten selbst und vor Behandlungsbeginn, welche Art der Versorgung gewünscht ist. Unsere Aufgabe liegt in der lückenlosen Aufklärung unserer Patienten, damit diese die richtige Entscheidung treffen können.

Vor Behandlungsbeginn reichen wir den sogenannten Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzbehandlung bei der Krankenkasse ein. Für privat Krankenversicherte erstellen wir einen Behandlungsangebot und empfehlen unseren Patienten, dieses vorab der Versicherung vorzulegen. Die Versicherung teilt daraufhin den von ihr übernommenen Kostenanteil mit, entsprechend dem vereinbarten Tarif.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten in Abhängigkeit von ihrem Zahnbefund einen Festzuschuss zur Regelversorgung. Der Zuschuss zu dieser standardisierten Basisversorgung beträgt 50 Prozent. Er steigt, wenn die Kontrolluntersuchung einmal pro Jahr in Anspruch genommen und im Bonusheft dokumentiert wurde. Nach fünf Jahren liegt der Festzuschuss dann bei 60 Prozent, nach zehn Jahren bei 65 Prozent, vorausgesetzt der Nachweis im Bonusheft ist lückenlos. Hat sich der Patient für eine andere als die Regelversorgung entschieden, entstehen neben dem verbleibenden, privat zu zahlenden Eigenanteil noch weitere Kosten, z.B. durch das gewählte Material.

Zahnärztliche Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, wie beispielsweise die Professionelle Zahnreinigung, müssen von den Patienten selbst gezahlt werden.

Zahnzusatzversicherungen bieten einen ergänzenden Schutz, um die Höhe des Eigenanteils und die Mehrkosten zu mindern. Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten Sie bitte Folgendes: die Versicherungen zahlen nicht für Schäden, die schon vor dem Vertragsabschluss bekannt waren. Meistens gibt es auch eine mehrmonatige „Anlaufphase“ nach Vertragsabschluss, in der nicht bezahlt wird.

Wir beraten Sie auch gerne, wie aufwändigere Behandlungen finanziert werden können. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten von Bankkrediten bis Teilzahlungsangeboten von privaten Abrechnungsservices. Es ist uns sehr wichtig, dass jeder Patient die für ihn bestmögliche zahnmedizinische Versorgung erhält. Sprechen Sie uns bitte an!